Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Eutiner Festspiele gGmbH (EF)
Stand: 25.08.2024
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen der Eutiner Festspielen gGmbH (im Folgenden einheitlich »EF«) und den Einzelkunden, Firmen- und Gruppenkunden (im Folgenden einheitlich »Kunden«) und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen ihnen. Für Rechtsgeschäfte zwischen den EF und den Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Veranstaltungen der EF als auch für Gastspiele und -konzerte, sowie Sonderveranstaltungen im Programm der EF. Bei Gastspielen kann es auch zu abweichenden Regelungen kommen.
2. Spielstätten
2.1.1 Seebühne
Die Spielstätte „Seebühne“ ist in einer einzigartigen Naturkulisse gelegen, inmitten des unter Denkmalschutz stehenden Schlossgartens. Der Garten ist geringstmöglich zu belasten. Feste Bauten, Absperrungen und Wegführung sind diesem Ziel angepasst. Beschilderungen und Beleuchtungen sind auf ein Mindestmaß reduziert. Die Spielstätte ist eine Freilichtbühne, die Zuschauertribüne sowie die Bühne sind nicht überdacht. Der Orchestergraben ist zum Schutz der Instrumente mit einer Akustikplane überdacht, die je nach Witterungslage ggf. auch geöffnet werden kann, die Entscheidung hierüber trifft kurzfristig die Spielleitung.
2.1.2 Studiobühne in der Opernscheune
Die Spielstätte ist pfleglich durch die Besucher zu benutzen. Gegenzeichnete Fluchtwege sind stets freizuhalten und dürfen nicht versperrt werden. Kunden dürfen nur die öffentlichen Bereiche der Opernscheune sowie der Seebühne betreten.
2.2 Ordnungsrechtliche Regelungen
Für Kleinstkinder unter 6 Jahren sind die Veranstaltungen nicht geeignet, es sei denn, es handelt sich um eine ausgewiesene Kinder- und Jugendproduktion. Hierfür werden gesonderte Altersbegrenzungen festgelegt. Pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden. Bei Einlass kann eine Sicherheitskontrolle stattfinden. Auf der gesamten Tribüne und innerhalb der eingezäunten Spielstätte gilt absolutes Rauchverbot, offenes Feuer ist ebenfalls verboten. Das Rauchen ist nur in explizit dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Das unbefugte Betreten der Bühnenfläche, des Orchestergrabens und der Hinterbühne ist verboten.
Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen alle Anwesenden die Tribüne und das Gelände ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Die Anweisungen des Ordnerpersonals sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.
Personen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Anwesende belästigen. Ferner kann der Zutritt verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass die Person die Vorstellung stören oder andere Gäste belästigen wird und/oder wenn bereits früher gegen die Hausordnung verstoßen wurde. Das Theater kann diese Personen von der Vorstellung ausschließen oder gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.
Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Kunde von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.
Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z.B. Handys, elektronische Uhren) sind auszuschalten. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände (z.B. große Taschen, Rucksäcke, Kindersitze u. a., die andere in ihrer Bewegungsfreiheit behindern) auf die Tribüne mitgenommen werden. Die Mitnahme von Tieren in das Theater ist nicht gestattet. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenhunde, für die jedoch eine Anmeldung zum Zeitpunkt des Kartenkauf notwendig ist.
Waffen aller Art u.a. gemäß Waffengesetz (WaffG) sowie Wurfgeschosse, aber auch Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden könnten bzw. die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind, sind auf dem gesamten Festspielgelände sowie in der Opernscheune verboten.
Das Mitführen und Konsumieren von Drogen aller Art gem. Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist auf dem Festspielgelände sowie in der Opernscheune nicht gestattet.
Nach Beginn der Vorstellung besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Einlass in die laufende Vorstellung.
2.2 Parkplätze
Parkplätze finden Sie in fußläufiger Umgebung des Areals Alter Bauhof/ Opernscheune/ Schlossgarten. Bitte informieren Sie sich vor der Anreise über entsprechende Parkmöglichkeiten im Umfeld der Veranstaltung auch über unsere Internetseite www.eutiner-festspiele.de. Bitte beachten Sie, dass Sie ggf. Zeit einplanen müssen, um von Ihrem gewählten Parkplatz zur Seebühne im Schlossgarten zu gelangen. Für Rollstuhlfahrer mit entsprechendem Parkausweis steht eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen direkt an der Opernscheune zur Verfügung. Die Parkplätze sind bei der Kartenbuchung kostenlos über die Konzertkasse zu reservieren. Ein Anspruch auf die Parkplätze besteht nicht.
3. Eintrittspreise und Ermäßigungen
3.1 Allgemein
Die Vorstellungen werden verschiedenen Preisklassen zugeordnet, die in den Publikationen ausgewiesen sind. Die Preise, Ermäßigungen und Gebühren sind insbesondere aus dem Spielzeitheft, dem Spielplan, dem Internet und/oder per Aushang an der Konzertkasse ersichtlich. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
3.2 Ermäßigungen
Folgende Personengruppen erhalten im Vorverkauf und an der Abend-/Vorstellungskasse Ermäßigung auf den Tageskartenpreis:
- Schüler, Studierende und Auszubildende unter 18 Jahren erhalten 20% Rabatt auf den jeweiligen Kartenpreis.
- Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80% erhalten 20% Rabatt auf den jeweiligen Kartenpreis.
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten (80% GdB), die von ihrer Berechtigung zur Mitnahme (Merkzeichen B) Gebrauch machen, erhalten gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises ebenfalls 20% Rabatt auf den jeweiligen Kartenpreis.
Am Veranstaltungstag erhalten Auszubildende, Schüler und Studenten stark reduzierte Eintrittskarten. Der Erwerb ist ausschließlich persönlich an der Konzertkasse gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises ((Berufs-) Schülerausweis, Studentenausweis) möglich. Die jeweiligen, reduzierten Eintrittskarten sind nur in Verbindung mit dem jeweiligen Nachweis gültig. Das Angebot gilt nur bei entsprechender Verfügbarkeit, ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Sind Eintrittskarten bereits reduziert, z.B. durch einen Frühbucherrabatt, oder handelt es sich um bereits reduzierte Eintrittskarten, können keine weiteren Rabatte geltend gemacht werden.
Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich.
Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen. Erwerber von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet, auf Anfrage des Einlasspersonals beim Vorstellungsbesuch die Berechtigung für den Ermäßigungsanspruch nachzuweisen. Wird der Nachweis nicht erbracht, sind die EF berechtigt, den Differenzbetrag zu erheben oder gegebenenfalls den Einlass zu verwehren. Eine nachträgliche Gewährung von Nachlässen nach Ende des Kaufvorgangs ist nicht möglich.
3.3 Abonnements
Informationen zu den unterschiedlichen Abonnementarten und -preisen sowie zu den besonderen Abonnementbedingungen sind an der Konzertkasse und auf der Internetseite der EF verfügbar.
4. Kartenverkauf
4.1 Allgemein
Eintrittskarten können an der Konzertkasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden. Die Geschäftsbedingungen der Vorverkaufsstellen können ggf. abweichen. Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch oder über das Internet, wird als Bestätigung mündlich oder schriftlich (bei Internetverkauf per E-Mail) eine Kunden- bzw. Auftragsnummer mitgeteilt. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
Die Konzertkasse ist Mo. bis Fr. von 9:00 bis 12:00 Uhr und an Tagen mit Vorstellungen 2 Stunden vor Vorstellungsbeginn geöffnet. Während der Theaterferien und an Sonn- und Feiertagen (mit Ausnahme an Veranstaltungstagen) ist die Konzertkasse geschlossen. Die Abend-/Vorstellungskasse öffnet 2 Stunden vor Vorstellungsbeginn. Die Abend-/Vorstellungskasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.
4.2 Vorverkauf
Der allgemeine Vorverkauf beginnt in der Regel mehrere Monate vor der jeweiligen Premiere für alle Vorstellungstermine einer Produktion. Für einzelne Produktionen kann es einen abweichenden Vorverkaufsbeginn geben. Die Termine werden auf www.eutiner-festspiele.de genannt. Für Sondervorstellungen gelten besondere Regelungen.
4.3 Reservierungen/Kartenabholung (unbezahlte Karten)
Schriftliche (per Post oder E-Mail) und telefonische Kartenbestellungen sind frühestens zum Beginn des Vorverkaufs möglich. Reservierte Karten müssen innerhalb von 10 Tagen (nach Eingang der Bestellung), spätestens jedoch 1 Arbeitstag vor der jeweiligen Vorstellung abgeholt werden. Im Ausnahmefall können Karten für die Abendkasse reserviert werden, in diesem Fall sind die Karten bis spätestens 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn abzuholen.
Kartenbestellungen, die am Vorstellungstag vorgenommen werden, sind ebenfalls bis spätestens 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn abzuholen.
Sofern eine Option für den Erwerb von Eintrittskarten eingeräumt wurde (Reservierung), verfällt diese ersatzlos, wenn sie nicht innerhalb der vereinbarten Reservierungsfrist wahrgenommen wird.
Bezahlte Karten können bis Vorstellungsbeginn an der Konzertkasse abgeholt werden.
Wird eine Zusendung der Eintrittskarten gewünscht, erheben die EF zusätzlich zum Kaufpreis eine Versandkostenpauschale. Die Eintrittskarten werden dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr zugeschickt, d.h. der Kunde haftet für den zufälligen, unverschuldeten Untergang der Eintrittskarten. Ein unverschuldet verspäteter Zugang von versendeten Eintrittskarten beim Kunden steht dem zufälligen Untergang der Eintrittskarten gleich. Die erhaltenen Eintrittskarten sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen; Reklamationen sind der Konzertkasse unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Bezahlte Karten können bis Vorstellungsbeginn an der Konzertkasse abgeholt werden. Bei Nicht-Abholung der Karten besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückzahlung des Kaufpreises.
4.4 Online-Tickets
Der Erwerb von Online-Tickets ist für Inhaber von Kreditkarten oder div. elektronischen Zahlarten auf der Internetseite der EF möglich. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er online seine Kartenbestellung aufgegeben hat. Der Kunde bestätigt im Online-Buchungsprozess die dort aufgeführten Kartenpreise. Vor Vertragsschluss angezeigte Gebühren sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und den EF. Falls die Zusendung der Eintrittskarten erwünscht ist, erfolgt die Lieferung der bestellten Eintrittskarten auf Kosten und Risiko des Kunden, d.h. der Kunde haftet für den zufälligen, unverschuldeten Untergang der Eintrittskarten. Ein unverschuldet verspäteter Zugang von versendeten Eintrittskarten beim Kunden steht dem zufälligen Untergang der Eintrittskarten gleich. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Lieferung der Eintrittskarten diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen und Reklamationen unverzüglich gegenüber den EF schriftlich oder per E-Mail zu erklären.
Beim Print@home-Verfahren ist das Print@home-Ticket im Papierformat DIN A4 auszudrucken. Es darf nicht vervielfältigt oder verändert werden. Falls von diesem Print@home-Ticket Kopien auftauchen, erhält nur der Besitzer, der als erstes am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Weiterhin behalten sich die EF das Recht vor, von dem Kartenkäufer, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Print@home-Tickets zu verlangen. Die EF haften nicht bei Verlust und/oder Missbrauch des Print@home-Tickets.
Bei E-Tickets ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese in geeigneter Qualität auf seinem Smartphone oder digitalem Endgerät angezeigt werden können.
4.5 Gutscheine
Wertgutscheine sind ab Kauf- bzw. Ausgabedatum 4 Jahre gültig. Mit Ablauf der Gültigkeit verliert der Inhaber des Gutscheins seinen Anspruch auf Einlösung. Es ist nicht möglich, den Gutschein gegen Geldersatz umzutauschen.
4.6 Fälligkeit und Zahlung/Eigentumsvorbehalt
Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Kunden- und Auftragsnummer zur Zahlung fällig.
Zahlungen können durch Barzahlung, Lastschrift, EC-Karte oder Kreditkarte (VISA, Mastercard) erfolgen. Die Zahlart „auf Rechnung“ ist nur nach gesonderter Vereinbarung möglich. Hier behalten sich die EF vor, die Gültigkeit der Karten einzuschränken oder aufzuheben, wenn nach einer Zahlfrist von 14 Tagen keine Zahlungseingang zu verbuchen ist.
Nur vollständig bezahlte Eintrittskarten berechtigen den Kunden zum Eintritt in die Veranstaltung, unabhängig ob die Eintrittskarten beim Einlass gültig sind. Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der EF.
Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist in den freien Verkauf gegeben.
Wertgutscheine können an der Konzertkasse oder online in dem Webshop der EF eingelöst werden. Wertgutscheine, die nicht durch die EF ausgegeben wurden, können nicht eingelöst werden.
5. Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten/Kartenverlust
5.1 Allgemein
Die Rückgabe von Eintrittskarten gegen eine Erstattung des Eintrittspreises ist grundsätzlich ausgeschlossen. In begründeten Ausnahmefällen können Karten bis 5 Tage vor der Aufführung gegen eine andere Vorstellung der gleichen Produktion umgetauscht werden. Hierfür ist pro Eintrittskarte eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € zu entrichten.
5.2 Vorstellungsänderungen und -ausfall
Bei Besetzungsänderungen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Wird eine andere Produktion gespielt als angekündigt, werden die vorher gekauften Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn gegen Erstattung des Kartenpreises zurückgenommen. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.
Die EF sind bemüht, bei jeder Witterung zu spielen. Aufgrund des Charakters der Freilichtbühne ist das jedoch nicht immer möglich. Der Veranstalter behält sich daher vor, bei schlechter Witterung und/oder bei Gefahr für die Mitwirkenden und/oder das Publikum und/oder bei zu befürchtenden Schäden für Ausstattungsgegenstände, insbesondere Musikinstrumente und Veranstaltungstechnik, den Beginn einer Aufführung, um bis zu 1,5 Stunden zu verschieben, die Aufführungen zu unterbrechen bzw. auch abzubrechen.
Eine Absage darf grundsätzlich frühestens unmittelbar vor oder nach Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Absage bzw. Verschiebung wird kurzfristig vor dem geplanten Vorstellungsbeginn vor Ort bekannt gegeben.
Muss eine Vorstellung (z.B. bei extremen Witterungsbedingungen) vor Beginn abgesagt werden, erfolgt eine Erstattung ausschließlich über das hierfür vorgesehene Formular. Es sind die Original-Eintrittskarten sowie ein vollständig ausgefüllter Erstattungsvordruck innerhalb von 7 Tagen nach dem Veranstaltungstag (eingehend) an die
Eutiner Festspiele gGmbH
Konzertkasse
Alter Bauhof 11
D-23701 Eutin
zu senden.
Vordrucke sind in der Konzertkasse und als Download über unsere Internetseite www.eutiner-festspiele.de erhältlich. Nur vollständig zugeschickte Erstattungsvordrucke und beiliegende Original-Eintrittskarten gelten als fristgerecht eingegangen und werden bearbeitet. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Eine spätere Erstattung nach Verstreichen der vorgenannten Frist ist nicht möglich. Versandkosten, Vorverkaufsgebühren und ggf. entrichtete Tauschgebühren, werden nicht erstattet.
Wird eine Vorstellung/Aufführung angespielt und muss diese dann (z.B. bei extremen Wetterbedingungen) vor der Pause abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Eintrittspreises. Die Erstattung erfolgt über das oben genannte Formular, wobei ausschließlich die Möglichkeiten „Gutschein“ und „Spende“ gewährt werden können.
Wird eine Vorstellung/Aufführung angespielt und muss diese dann (z.B. bei extremen Wetterbedingungen) in oder nach der Pause abgesagt werden oder wird eine Vorstellung aufgrund behördlicher Auflagen abgesagt (z.B. Gefahr eines drohenden Terroranschlags oder einer (drohenden) Pandemie), besteht kein Anspruch auf Erstattung.
5.3 Zusätzliche Serviceleistungen
Auf zusätzliche Serviceleistungen wie Übertitel, Einführungen, Publikumsgespräch, Premierenfeier u.ä. besteht kein Anspruch. Sie sind nicht Bestandteil des Eintrittspreises. Sofern eine Serviceleistung nicht bzw. eingeschränkt angeboten wird oder ausfällt, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder Preisermäßigung.
5.4 Kartenverlust
Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten, Gutscheinen oder Tauschbelegen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
6. Beginn/Einlass
6.1 Einlass
Die Spielstätte wird in der Regel eine halbe Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
6.2 Verspätetes Eintreffen eines Besuchers
Nach Beginn einer Vorstellung kann mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Gäste nicht oder erst zu einem vom Schließpersonal festgelegten geeigneten Zeitpunkt ein Einlass in den Zuschauerbereich erfolgen. Dies gilt auch, wenn ein Gast während einer Vorstellung den Zuschauerraum verlässt und zurückkehren möchte. Ein Anspruch auf einen Nacheinlass besteht nicht.
6.3 Rollstuhlfahrer
Für Rollstuhlfahrer stehen unter Vorbehalt der Verfügbarkeit in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Der Anspruch auf einen behindertengerechten Platz besteht nur dann, wenn beim Kauf der Eintrittskarte angegeben wird, dass der Kunde auf einen solchen Platz angewiesen ist. Die Nutzung der Rollstuhlplätze durch Elektromobile, E-Mobile, Seniorenmobile oder ähnliche Fahrgeräte ist nicht gestattet.
7. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen
Am Veranstaltungsort sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen strikt untersagt. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urhebergesetz strafbar. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden.
Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Theater eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
Kunden des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Ton-, Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
8. Eigene Getränke und Speisen/Verhalten auf der Tribüne
8.1 Mitnahme von eigenen Getränken und Speisen
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich gestattet, ein Verzehr jedoch nur innerhalb der Pause erwünscht. Weiterhin ist zu beachten, dass das Mitführen von Glasflaschen auf der Tribüne aus Sicherheitsgründen verboten ist. Wir bitten unsere Gäste – auch im Sinne des Umweltschutzes – Mehrwegbehälter und Mehrwegflaschen zu benutzen.
8.2 Mitnahme von Taschen und größeren und anderen Gegenständen/Haftung
Das Mitnehmen von größeren Gegenständen (Taschen, Körbe, Schirmen, Rucksäcken usw.) zu den Plätzen ist nach der Versammlungsstättenverordnung nicht gestattet, da sie Fluchtwege blockieren können. Ebenso dürfen Gehhilfen und ähnliche Gegenstände nur in den Tribünenbereich mitgenommen werden, wenn sichergestellt ist, dass sie bei einer Räumung nicht die Verkehrswege beeinträchtigen können. Gehwagen sind außerhalb des Tribünenbereichs nach Absprache mit dem Ordnerpersonal an den Ausgängen E und A abzustellen.
Die Nutzung von Regen- bzw. Sonnenschirmen auf der Tribüne ist nicht gestattet.
Für abhanden gekommene oder beschädigte Gästegegenstände (auch Gehwagen) haften die EF nicht, ebenso wenig für den Verlust von Sachen im Bereich der Spielstätte oder im Theatergebäude.
Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Ordnerpersonal oder an der Konzertkasse abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Ordnerpersonal zu melden.
Kinderwagen, Babytaschen und ähnliche Gegenstände sind im Zuschauerraum aufgrund der Regelungen in der Versammlungsstättenverordnung nicht erlaubt. Die Treppenanlagen und die Reihen zwischen den Sitzreihen sind entsprechend freizuhalten. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher aus der Spielstätte verwiesen werden. Auf dem eingezäunten Festspielgelände und in der Opernscheune ist, auch während der Pausen, das Rauchen aus Brandschutzgründen nicht erlaubt. Ausgewiesene Raucherareale sind vorhanden. Störungen, insbesondere, wenn sie den Beginn verhindern oder zum Abbruch einer Veranstaltung führen, verpflichten den Störer zum Schadenersatz gegenüber den EF.
Wir empfehlen unseren Gästen, regenfester Kleidung den Vorzug zu geben, auf Regenschirme aber zu verzichten, da diese die Sicht und Akustik beeinträchtigen.
Aus Sicherheitsgründen behalten wir uns die Kontrolle von Taschen und Behältern vor.
9. Haftung/Schadensersatz
9.1 Haftung
Die EF übernehmen keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern die EF, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
9.2 Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die EF, ihr gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Für Fremdleistungen (z.B. gastronomische Leistungen) haften nicht die EF, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
10. Datenschutz
Die EF sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten der Kunden für Zwecke der Aufgabenwahrnehmung des Theaters, d.h. für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses und der Abwicklung der Kommunikation mit dem Kunden, im Sinne des Landesdatenschutzgesetzes SH zu bearbeiten, zu speichern und zu nutzen.
11. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der EF liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem die EF von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
Die EF erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten haben die EF keinerlei Einfluss. Deshalb distanzieren sie sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von den EF eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Es gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen den EF und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Eutin.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
13. Inkrafttreten
Diese AGB treten zum 25.08.2024 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.